Neue Richtlinien – Härtefallfonds 2

Neue Richtlinien -
Härtefallfonds 2

Im Zusammenhang mit dem Coronavirus und seinen Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft hat die Regierung am 30. April 2020 die neue Richtlinie zum Härtefallfonds 2 veröffentlicht, die wesentliche Verbesserungen enthält.

Die Antragstellung für die Phase 2 des Härtefall-Fonds, welche eine Soforthilfe für Selbständige ist, ist online über einen Link auf der Website der WKO möglich. Ein solcher Antrag kann generell bis 31.12.2020 gestellt werden. Der Zuschuss beträgt max. EUR 2.000,- pro Monat über maximal 6 Monate (gesamt bis zu EUR 12.000,-) und richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße. Die Förderung erfolgt im Nachhinein.

Die Basis der Berechnung richtet sich nach dem Nettoeinkommensentgang. Als Betrachtungszeitraum wird dafür der jeweilige Monat der Corona-Krise herangezogen. Für Unternehmer, die jetzt noch Zahlungseingänge haben und einen Umsatzeinbruch erst später darstellen können, wird der dreimonatige Betrachtungszeitraum auf 9 Monate verlängert (bis 15.12.2020).

Für jeden Betrachtungszeitraum muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Wurden Förderungen in Phase 1 gewährt, werden diese auf die Phase 2 angerechnet. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Unternehmer, auch wenn es sich bei diesen um keine Mitglieder der Wirtschaftskammer handelt.

Bei der Antragstellung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Privatzimmervermieter erfolgt die Abwicklung durch die AMA. Eine Beantragung erfolgt ausschließlich online über ein Antragsformular, welches durch die AMA zur Verfügung gestellt wird.

Förderberechtigt sind nun auch Unternehmer, welche ihr Unternehmen zwischen 1. Jänner und 15. März 2020 gegründet haben. Eine Pflichtversicherung aufgrund selbstständiger Tätigkeit ist nicht mehr notwendig, es reicht auch eine freiwillige Versicherung aus (davon ausgenommen ist die Mitversicherung als Angehöriger). Eine Anmeldung zur gesetzlichen Sozialversicherung durch eigene Tätigkeit muss vorliegen. Es entfällt sowohl die Einkommensobergrenze als auch die Einkommensuntergrenze.

Aktuelles

Termine Mai bis Juli 2021

15.5.2021: Verlängerung des NPO-Unterstützungsfonds! Die Antragstellung für den Zuschuss für Non-Profit-Organisationen für das 4. Quartal 2020 ist bis 15. Mai 2021 über https://antrag.npo-fonds.at möglich...

Neuübernahme

RSB Steuerberatungs GmbH übernimmt die ATP AUSTRIAN TAX PARTNER STEUERBERATUNG GMBH...

Änderungen Umsatzsteuergesetz

Einführung eines ermäßigten Steuersatz iHv 5%....

Stundung von Beiträgen (österreichische Gesundheitskasse)

Voraussichtliche Änderungen aufgrund des zweiten Stundungspakets...

Termine Mai bis Juli 2021

15.5.2021: Verlängerung des NPO-Unterstützungsfonds! Die Antragstellung für den Zuschuss für Non-Profit-Organisationen für das 4. Quartal 2020 ist bis 15. Mai 2021 über https://antrag.npo-fonds.at möglich...

Ruhendmeldung des Gewerbes

... mittels formlosen Mail oder Musterformular auf der Homepage der WKO...

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