Über uns

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Fragen Steuer, Personalverrechnung, Buchhaltung und gesamtwirtschaftliche Beratung. Wir kümmern uns um alle Ihre Anliegen, damit Sie sich wichtigeren Aufgaben widmen können. Individuelle Beratung und langfristige Begleitung im unternehmerischen Bereich ist unser Zielanspruch. Egal ob Unternehmen oder Privatperson, bei uns zählt der Mensch und sein Anliegen.

Mag. Hannes Reisenhofer

Geschäftsführung

Standorte

5 Standorte – 1 Team

Wir freuen uns Sie an einem unserer österreichweiten Standorte begrüßen zu dürfen und Ihre Anliegen und Wünsche in einem persönlichen Gespräch kennen zu lernen. Vereinbaren Sie gleich einen kostenlosen Erstberatungstermin!

Das sagen unsere Kunden

Andersdenker OG

Marcus Wissgott
„In den heutigen Zeiten mit denen immer anspruchsvoller werdenden Vorschriften und Regularien benötigen wir eine Steuerberatung mit hoher Aktualität und Kompetenz. In der RSB haben wir den passenden Partner gefunden und sind sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit."

The Alternative Board

Dipl.-Ing. Jürgen Reisinger
"Das Team von RSB Steuerberatung unterbreitet mir proaktiv Vorschläge zur Optimierung meines Geschäftsmodells."

Winkelbauer GmbH

Michael Winkelbauer
"Mag. Hannes Reisenhofer ist ein zuverlässiger Partner mit stets innovativen Ideen. Besonders schätze ich an ihm, seine Beratungskompetenz und die hohe Umsetzungsstärke. Ich freue mich auch hier mit einem regionalen Partner zusammenzuarbeiten, da uns rasche Reaktionszeiten wichtig sind."

Technik Center Rosel GmbH

Josef Rosel
„Ein verlässlicher und kompetenter Steuerberater, kann ich nur empfehlen!„

ERS Elektroanlagen GmbH

Augustin Rosenberger & Manfred Sallegger
„Bereits seit unserer Firmengründung unterstützen und begleiten uns die Profis der RSB Steuerberatung in all unseren Anliegen. Mit ihnen haben wir erfahrene und kompetente Partner gefunden mit denen wir in die richtige Richtung blicken können."

Klienten-Info

Handwerkerbonus für zwei weitere Jahre verlängert!

Juni 2016

Gute Nachrichten für alle jene, bei denen Renovierungsarbeiten anstehen. Der seit 2014 bestehende Handwerkerbonus wird auch für die Jahre 2016 und 2017 wieder neu aufgelegt. An Förderungen stehen für die beiden Jahre insgesamt 40 Mio. € zur Verfügung (vermutlich jeweils 20 Mio. € pro Jahr, wobei für die Fortführung der Aktion im Jahr 2017 ein im Jahr 2016 zum Vorjahr schwächeres reales Wirtschaftswachstum Voraussetzung ist).

Gefördert werden Leistungen, die ab dem 1. Juni 2016 erbracht werden. Eine Antragstellung wird voraussichtlich ab Anfang Juli 2016 bei den Bausparkassen möglich sein. Die genauen Richtlinien befinden sich derzeit in Ausarbeitung und werden rechtzeitig veröffentlicht. Eckpunkte der Förderung sind wie bisher:

  • Förderung handwerklicher Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen von Wohnraum in Österreich (keine Förderung hingegen für Neubaumaßnahmen und Arbeiten an Gebäudeteilen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden);
  • die maximale Fördersumme liegt pro Person und Jahr bei 600 € (20% der Kosten für Arbeitsleistung und Fahrtkosten bei einer Obergrenze von 3.000 € netto);
  • die förderfähigen Arbeitsleistungen und Materialkosten müssen in der Endrechnung des mit entsprechender Gewerbeberechtigung ausgestatteten Handwerkers gesondert ausgewiesen werden;
  • förderberechtigt sind nur natürliche Personen (Achtung: maximal ein Antrag pro Person und Jahr, auch wenn damit die maximale Fördersumme noch nicht ausgeschöpft werden konnte);
  • eine zusätzliche Inanspruchnahme von sonstigen Förderungen (z.B. steuerfreie Zuschüsse, Steuerbegünstigungen) ist nicht möglich;
  • die Vergabe der Förderung erfolgt in der Reihenfolge der einlangenden Anträge.

Aufgrund der Registrierkassenpflicht für Handwerker kann der Nachweis der erfolgten Zahlung durch den Förderwerber entfallen. Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung soll also eine bar bezahlte Handwerkerleistung per se nicht mehr von der Förderung ausgeschlossen sein.

Bild: © Tom Mc Nemar - Fotolia