Beratung von Gemeinden
Wir beraten Gemeinden und große Gebietskörperschaften in steuerlichen und insbesondere auch in betriebswirtschaftlichen Aspekten. Durch eine optimale Steuergestaltung und kreative Finanzierungsmodelle können Gemeinden unter bestehenden Gesetzen zum Wohle Ihrer Bürger gemeinnützige und gewerbliche Projekte durchführen.
Zum Leistungsumfang gehört auch die Sanierungsberatung bzw. die Optimierung der Kosten- und Leistungssituation von öffentlich rechtlichen Körperschaften. Besonders durch Ausgliederung von kommunalwirtschaftlichen Betrieben in privatrechtliche Unternehmensgebilde können steuerliche und betriebswirtschaftliche Vorteile erreicht werden.