Über uns

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Fragen Steuer, Personalverrechnung, Buchhaltung und gesamtwirtschaftliche Beratung. Wir kümmern uns um alle Ihre Anliegen, damit Sie sich wichtigeren Aufgaben widmen können. Individuelle Beratung und langfristige Begleitung im unternehmerischen Bereich ist unser Zielanspruch. Egal ob Unternehmen oder Privatperson, bei uns zählt der Mensch und sein Anliegen.

Mag. Hannes Reisenhofer

Geschäftsführung

Standorte

5 Standorte – 1 Team

Wir freuen uns Sie an einem unserer österreichweiten Standorte begrüßen zu dürfen und Ihre Anliegen und Wünsche in einem persönlichen Gespräch kennen zu lernen. Vereinbaren Sie gleich einen kostenlosen Erstberatungstermin!

Das sagen unsere Kunden

Andersdenker OG

Marcus Wissgott
„In den heutigen Zeiten mit denen immer anspruchsvoller werdenden Vorschriften und Regularien benötigen wir eine Steuerberatung mit hoher Aktualität und Kompetenz. In der RSB haben wir den passenden Partner gefunden und sind sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit."

The Alternative Board

Dipl.-Ing. Jürgen Reisinger
"Das Team von RSB Steuerberatung unterbreitet mir proaktiv Vorschläge zur Optimierung meines Geschäftsmodells."

Winkelbauer GmbH

Michael Winkelbauer
"Mag. Hannes Reisenhofer ist ein zuverlässiger Partner mit stets innovativen Ideen. Besonders schätze ich an ihm, seine Beratungskompetenz und die hohe Umsetzungsstärke. Ich freue mich auch hier mit einem regionalen Partner zusammenzuarbeiten, da uns rasche Reaktionszeiten wichtig sind."

Technik Center Rosel GmbH

Josef Rosel
„Ein verlässlicher und kompetenter Steuerberater, kann ich nur empfehlen!„

ERS Elektroanlagen GmbH

Augustin Rosenberger & Manfred Sallegger
„Bereits seit unserer Firmengründung unterstützen und begleiten uns die Profis der RSB Steuerberatung in all unseren Anliegen. Mit ihnen haben wir erfahrene und kompetente Partner gefunden mit denen wir in die richtige Richtung blicken können."

Klienten-Info

Ärzte-Info

Coronavirus: Abrechnung Kurzarbeit für März möglich

Seit 17.04. ist die Abrechnung der Kurzarbeit für den Monat März möglich. Abgerechnet werden können nur bereits genehmigte Projekte.

Aufgrund der rückwirkenden Beantragungsmöglichkeit als auch des Rückstaus bei der Bearbeitung der Anträge ist eine Abrechnung für den Monat März auch noch bis 28.5.2020 möglich.

Die Abrechnung kann ausschließlich über das eAMS-Konto abgewickelt werden. Sollten Sie noch keine Zugang haben, beantragen Sie diesen bitte möglichst rasch: https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/eams-konto--ein-konto--viele-vorteile

Für die Abrechnung stellt das AMS 2 Varianten zur Verfügung:

Bei beiden Varianten wird eine Abrechnungsdatei mit den konkreten Daten der Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Lehrlinge im CSV-Format erzeugt.

Diese CSV-Datei muss im eAMS-Konto für Unternehmen hochgeladen und an das AMS als projekt-bezogene Nachricht übermitteln werden.

Quelle und weitere Infos: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit

Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells