Über uns

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Fragen Steuer, Personalverrechnung, Buchhaltung und gesamtwirtschaftliche Beratung. Wir kümmern uns um alle Ihre Anliegen, damit Sie sich wichtigeren Aufgaben widmen können. Individuelle Beratung und langfristige Begleitung im unternehmerischen Bereich ist unser Zielanspruch. Egal ob Unternehmen oder Privatperson, bei uns zählt der Mensch und sein Anliegen.

Mag. Hannes Reisenhofer

Geschäftsführung

Standorte

5 Standorte – 1 Team

Wir freuen uns Sie an einem unserer österreichweiten Standorte begrüßen zu dürfen und Ihre Anliegen und Wünsche in einem persönlichen Gespräch kennen zu lernen. Vereinbaren Sie gleich einen kostenlosen Erstberatungstermin!

Das sagen unsere Kunden

Andersdenker OG

Marcus Wissgott
„In den heutigen Zeiten mit denen immer anspruchsvoller werdenden Vorschriften und Regularien benötigen wir eine Steuerberatung mit hoher Aktualität und Kompetenz. In der RSB haben wir den passenden Partner gefunden und sind sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit."

The Alternative Board

Dipl.-Ing. Jürgen Reisinger
"Das Team von RSB Steuerberatung unterbreitet mir proaktiv Vorschläge zur Optimierung meines Geschäftsmodells."

Winkelbauer GmbH

Michael Winkelbauer
"Mag. Hannes Reisenhofer ist ein zuverlässiger Partner mit stets innovativen Ideen. Besonders schätze ich an ihm, seine Beratungskompetenz und die hohe Umsetzungsstärke. Ich freue mich auch hier mit einem regionalen Partner zusammenzuarbeiten, da uns rasche Reaktionszeiten wichtig sind."

Technik Center Rosel GmbH

Josef Rosel
„Ein verlässlicher und kompetenter Steuerberater, kann ich nur empfehlen!„

ERS Elektroanlagen GmbH

Augustin Rosenberger & Manfred Sallegger
„Bereits seit unserer Firmengründung unterstützen und begleiten uns die Profis der RSB Steuerberatung in all unseren Anliegen. Mit ihnen haben wir erfahrene und kompetente Partner gefunden mit denen wir in die richtige Richtung blicken können."

Klienten-Info

Service - Info- und Checklisten

Lohn- und Einkommensteuer

Kategorien: Info-Corner , Informationen

(Für detaillierte Auskünfte kontaktieren Sie uns bitte!)

Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform 2022 wird die zweite Tarifstufe der Lohnsteuer von 35% auf 30% (ab Juli 2022) und dritte Tarifstufe von 42% auf 40% (ab Juli 2023) gesenkt.

Aus diesem Grund wird für das Jahr 2022 ein Mischwert von 32,5% für die zweite Lohnsteuerstufe und für das Jahr 2023 ein Mischwert von 41% für die dritte Steuerstufe angewendet. Ab 2024 gilt die volle Senkung von 35% auf 30% Prozent und von 42% auf 40%.

(Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde zuvor der Steuersatz für die erste Tarifstufe von 25% auf 20% ab dem Jahr 2020 gesenkt.)

Die Einkommensteuer (Steuersatz) beträgt wie folgt:

Tarifstufen Einkommen
in Euro

2016
bis 2019

2020
bis 2021

2022

2023

2024

Für die ersten 11.000 €

0%

0%

0%

0%

0%

über 11.000 € bis 18.000 €

25%

20%

20%

20%

20%

über 18.000 € bis 31.000 €

35%

35%

32,5%

30%

30%

über 31.000 € bis 60.000 €

42%

42%

42%

41%

40%

über 60.000 € bis 90.000 €

48%

48%

48%

48%

48%

über 90.000 € bis 1.000.000 €

50%

50%

50%

50%

50%

über 1.000.000 € (befristet bis 2025)

55%

55%

55%

55%

55%

 

Berechnung der Einkommensteuer des Jahres 2022 nach der Praktikerformel
(Keine Berücksichtigung von Ausnahmen, Absetzbeträgen, Freibeträgen, Hälftesatz o.ä.)

Einkommen

Formel

Bis 11.000 €

0

Über 11.000 € bis 18.000 €

Einkommen x 20% -2.200 €

Über 18.000 € bis 31.000 €

Einkommen x 32,5% - 4.450 €

Über 31.000 € bis 60.000 €

Einkommen x 42% - 7,395 €

Über 60.000 € bis 90.000 €

Einkommen x 48% - 10.995 €

Über 90.000 € bis 1.000.000 €

Einkommen x 50% - 12.795 €

Über 1.000.000 €

Einkommen x 55% - 62.795 €

 

Berechnung der Einkommensteuer der Jahre 2020 und 2021 nach der Praktikerformel
(Keine Berücksichtigung von Ausnahmen, Absetzbeträgen, Freibeträgen, Hälftesatz o.ä.)

Einkommen

Formel

Bis 11.000 €

0

Über 11.000 € bis 18.000 €

Einkommen x 20% -2.200 €

Über 18.000 € bis 31.000 €

Einkommen x 35% - 4.900 €

Über 31.000 € bis 60.000 €

Einkommen x 42% - 7,070 €

Über 60.000 € bis 90.000 €

Einkommen x 48% - 10.670 €

Über 90.000 € bis 1.000.000 €

Einkommen x 50% - 12.470 €

Über 1.000.000 €

Einkommen x 55% - 62.470 €