Über uns
Wir sind Ihr Ansprechpartner in Fragen Steuer, Personalverrechnung, Buchhaltung und gesamtwirtschaftliche Beratung. Wir kümmern uns um alle Ihre Anliegen, damit Sie sich wichtigeren Aufgaben widmen können. Individuelle Beratung und langfristige Begleitung im unternehmerischen Bereich ist unser Zielanspruch. Egal ob Unternehmen oder Privatperson, bei uns zählt der Mensch und sein Anliegen.
Mag. Hannes Reisenhofer
Geschäftsführung
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5 Standorte – 1 Team
Wir freuen uns Sie an einem unserer österreichweiten Standorte begrüßen zu dürfen und Ihre Anliegen und Wünsche in einem persönlichen Gespräch kennen zu lernen. Vereinbaren Sie gleich einen kostenlosen Erstberatungstermin!
Wien
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UID-Nummern-Validierung
UID-Nummern-Validierung
EU - Online UID-Nummernabfrage
Unter folgendem Link können Sie eine UID-Nummer überprüfen. Hier wird lediglich die Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat vergebenen UID überprüft. Der Bezug zu einem bestimmten Unternehmer wird nicht hergestellt.
http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/
Qualifiziertes UID-Bestätigungsverfahren (Stufe 2)
Seit 1.7.2011 hat jeder Unternehmer die UID-Abfrage über FinanzOnline durchzuführen. Soweit ihm dies mangels technischer Voraussetzungen (zB mangels Internetzugangs) oder bei technischen Problemen nicht möglich ist, können Bestätigungsanfragen an das für den Antragsteller zuständige Finanzamt (Umsatzsteuerfinanzamt) gestellt werden.
Hinweis: Die qualifizierte Bestätigungsanfrage über FinanzOnline ist nur dann wirksam, wenn Name und Anschrift des Inhabers der UID angezeigt werden.
Bei einer Bestätigungsanfrage im Rahmen von FinanzOnline wird die Antwort elektronisch mitgeteilt. Der Ausdruck erfolgt durch den Abfragenden selbst. Die ausgedruckte Bestätigung gilt als Beleg und ist gemäß § 132 BAO aufzubewahren.
Massenabfragen von UID-Nummern sind seit 1.7.2011 mit einem Webservice über FinanzOnline möglich.
Darüberhinaus besteht auch die Möglichkeit einer elektronischen Selbstabfrage über den EU-Server.
Hinweis: Beide Abfragemöglichkeiten (FinanzOnline und EU-Server) stehen Ihnen auch zur Bestätigung der österreichischen UID einer anderen österreichischen Unternehmerin/eines anderen österreichischen Unternehmers zur Verfügung.
Weitere Informationen können Sie folgender Seite des Bundesministeriums für Finanzen entnehmen:
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/umsatzsteuer/UID-und-ZM.html
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