Änderungen Umsatzsteuergesetz

Änderungen im Umsatzsteuergesetz

Der Nationalrat hat zur Unterstützung der Gastronomie, der Kulturbranche sowie des Publikationsbereichs beschlossen, befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 einen ermäßigten Steuersatz iHv 5% einzuführen.

Im Bereich der Gastronomie betrifft dieser die Abgabe bzw Verabreichung von Speisen und Getränke im Sinne des § 111 Abs 1 GewO. Auch Tätigkeiten, für die gem § 111 Abs 2 GewO kein Befähigungsnachweis erforderlich ist (zB Schutzhütten), sollen vom Anwendungsbereich erfasst sein. Der ermäßigte Steuersatz beinhaltet daher sowohl Fälle, in denen eine Gewerbeberechtigung nach § 111 GewO vorliegen muss, als auch Tätigkeiten, die der Art nach der gewerblichen Gastronomie nach dieser Bestimmung entsprechen. Er kommt daher auch auf andere gewerbliche Gastronomietätigkeiten wie beispielsweise Fleischer, Bäcker und Konditoren zur Anwendung.

Der Anwendungsbereich gilt auch für Beherbergungen bzw. Nächtigungen in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen samt den regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen sowie die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen, soweit hierfür ein einheitliches Benutzungsentgelt entrichtet wird.
Es sollen sowohl die gewerblichen Beherbergungen in Hotels, Gaststätten usw. als auch die Privatzimmervermietung (bei Erfüllung der Voraussetzung der Beherbergung) und die Überlassung von Ferienwohnungen und -appartements unter die Begünstigung fallen.
Im Kultur- und Publikationsbereich werden, befristet bis 01.01.2021, beispielsweise folgende Waren und Leistungen mit 5 % besteuert:

Leistungen:
• Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler
• Naturpark, Gärten, Museen
• Leistungen, die regelmäßig mit dem Betrieb eines Theaters verbunden sind. Dasselbe gilt auch für Veranstaltungen von Theateraufführungen durch andere Unternehmer
• Musik und Gesangsaufführungen durch Einzelpersonen oder durch Personenzusammenschlüsse (insbesondere durch Orchester, Musikensembles und Chöre)
• Filmvorführungen

Waren:
• Gemälde und Zeichnungen
• Künstlerische Fotografien
• Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke
• eBooks
• Zeitungen und andere periodische Druckschriften

Der Umsatzsteuersatz kann mit 01. Juli 2020 im Kassensystem hinterlegt und verrechnet werden. Bedenkenlos kann der Ausweis des ermäßigten Steuersatzes auch durch entsprechende Textanmerkung auf dem Beleg oder einer händischen Korrektur bzw. einer Korrektur mittels eines Stempels auf dem Beleg erfolgen. Auch durch diese Vorgehensweisen können vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 alle gesetzlichen Anforderungen an die Belegerstellung nach der Registrierkassensicherheitsverordnung für die Abgabenbehörde erfüllt werden.

Aktuelles

Termine Mai bis Juli 2021

15.5.2021: Verlängerung des NPO-Unterstützungsfonds! Die Antragstellung für den Zuschuss für Non-Profit-Organisationen für das 4. Quartal 2020 ist bis 15. Mai 2021 über https://antrag.npo-fonds.at möglich...

Neuübernahme

RSB Steuerberatungs GmbH übernimmt die ATP AUSTRIAN TAX PARTNER STEUERBERATUNG GMBH...

Stundung von Beiträgen (österreichische Gesundheitskasse)

Voraussichtliche Änderungen aufgrund des zweiten Stundungspakets...

Entlastungsprogramm für Land- und Forstwirte

...in der Steuer - und Sozialversicherung rückwirkend ab 01.01.2020...

Termine Mai bis Juli 2021

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Ruhendmeldung des Gewerbes

... mittels formlosen Mail oder Musterformular auf der Homepage der WKO...

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