Termine Mai bis Juli 2021

Termine Mai bis Juli 2021

15.5.2021:

  • Verlängerung des NPO-Unterstützungsfonds!
    Die Antragstellung für den Zuschuss für Non-Profit-Organisationen für das 4. Quartal 2020 ist bis 15. Mai 2021 über https://antrag.npo-fonds.at möglich.Das Ziel des NPO-Zuschusses ist, die infolge von COVID-19 entstandenen Einnahmenausfälle gemeinnütziger Organisationen aus allen Lebensbereichen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu mildern, damit diese ihre wesentlichen gesellschaftlichen Aufgaben weiterhin erfüllen können.
  • Letzte Möglichkeit der Antragstellung des Ausfallsbonus Februar 2021

31.5.2021:

  • Letzte Möglichkeit für einen Kaufvertragsabschluss für ein neues Kfz, welches erst nach dem 01.07.2021 (aber vor dem 01.11.2021) geliefert wird. In diesem Fall gilt noch die Übergangsregelung der NoVA-Erhöhung. Die Neuregelung der NoVA tritt mit 01.07.2021 in Kraft, auch für Kraftfahrzeuge, die der Güterbeförderung dienen.
  • Investitionsprämie: erste Maßnahmen (Bestellungen, Kaufvertrag, etc.) müssen bis 31.5.2021 gesetzt werden – ist noch nicht in Richtlinie umgesetzt.

15.6.2021:

  • Letzte Möglichkeit der Antragstellung des Ausfallsbonus März 2021

30.6.2021:

  • Lockdown-Umsatzersatz II für indirekt betroffene Unternehmen kann bis 30.06.2021 beantragt werden.
  • Antrag Phase 1 COVID-19 Ratenzahlungskonzept: zur Stärkung der Liquidität kann der Ratenzahlungsantrag zwischen dem 6.2021 und dem 30.6.2021 gestellt werden.
  • Antrag Fixkostenzuschuss 800.000: Der Antrag der 1. Tranche muss bis spätestens 30.6.2021 gestellt werden.
  • Antrag Verlustersatz: Der Antrag der 1. Tranche muss bis spätestens 30.6.2021 gestellt werden.
  • Antrag auf Überbrückungsfinanzierung für selbständige KünstlerInnen muss bis spätestens 30.06.2021 gestellt werden.

1.7.2021:

  • Innergemeinschaftlicher Versandhandel: Lieferschwelle entfällt ab 1.7.2021Umsatzbesteuerung bei Versandhandelslieferungen an Konsumenten und Schwellenerwerber in der EU erfolgt ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich im Bestimmungsland. Lediglich bei Kleinstunternehmern mit Versandhandelsumsätzen von bis zu 10.000 Euro pro Jahr ist weiterhin eine Besteuerung in dem Land vorgesehen, wo die Versendung oder Beförderung beginnt.Der EU-One-Stop-Shop (EU-OSS) bietet dann ab 1.7.2021 den österreichischen Unternehmern, ohne sich im Bestimmungsland registrieren zu müssen, die Möglichkeit, die in anderen EU-Ländern zu entrichtende Umsatzsteuer über FinanzOnline zu erklären und abzuführen.
  • Änderung der Normverbrauchsabgabe (NoVA Neu)Details dazu:https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/kraftfahrzeuge/Normverbrauchsabgabe-%C3%9Cbersicht/%C3%84nderungen-ab-1.-Juli-2021.html

31.07.2021:

  • Beantragung für den Härtefallfonds endet

31.08.2021:

  • Der Antrag auf einen Fixkostenzuschuss I ist bis spätestens 31.08.2021 einzubringen.

 

 

 

 

Aktuelles

Neuübernahme

RSB Steuerberatungs GmbH übernimmt die ATP AUSTRIAN TAX PARTNER STEUERBERATUNG GMBH...

Änderungen Umsatzsteuergesetz

Einführung eines ermäßigten Steuersatz iHv 5%....

Stundung von Beiträgen (österreichische Gesundheitskasse)

Voraussichtliche Änderungen aufgrund des zweiten Stundungspakets...

Entlastungsprogramm für Land- und Forstwirte

...in der Steuer - und Sozialversicherung rückwirkend ab 01.01.2020...

Ruhendmeldung des Gewerbes

... mittels formlosen Mail oder Musterformular auf der Homepage der WKO...

NPO-Fonds-Richtlinienverordnung

Ein Überblick über die Unterstützungsleistungen...

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