NPO-Fonds-Richtlinienverordnung

NPO-Fonds-Richtlinienverordnung

Die NPO-Fonds-Richtlinienverordnung wurde am 03.07.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit sollen die Folgen der COVID-19Pandemie für gemeinnützige Vereine und Organisationen, die in Kunst, Kultur, Sport und im Sozialbereich tätig sind, abgefedert werden. Zulässigen förderwerbenden Organisationen (beispielsweise Non-Profit-Organisationen, freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände, gesetzlich anerkannte Kirchen, Religionsgemeinschaften…) können durch die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (AWS) Unterstützungsleistungen in Form von Zuschüssen gewährt werden, um ihre Aufgaben weiter erbringen zu können.

Förderbare Kosten im Sinne dieser Verordnung sind unter anderen:

  • Für die Tätigkeit der Organisation notwendige Zahlungsverpflichtungen für Miete und Pacht
  • Betriebsnotwendige Versicherungsprämien
  • Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen und Finanzierungskostenanteile von Leasingraten aus vertraglichen Verpflichtungen
  • Zahlungen für Wasser, Energie und Telekommunikation, Reinigungskosten Betriebskosten von Liegenschaften
  • Personalkosten von gemäß Behinderteneinstellungsgesetz nicht kündbaren und nicht für die Kurzarbeit bestimmbaren Dienstnehmern oder Dienstnehmerinnen, soweit sie nicht durch direkte Zahlungen von Gebietskörperschaften abgedeckt werden
  • Nicht das Personal betreffende unmittelbar durch COVID-19 notwendig gewordene betriebsnotwendige Aufwendungen

Aktuelles

Termine Mai bis Juli 2021

15.5.2021: Verlängerung des NPO-Unterstützungsfonds! Die Antragstellung für den Zuschuss für Non-Profit-Organisationen für das 4. Quartal 2020 ist bis 15. Mai 2021 über https://antrag.npo-fonds.at möglich...

Neuübernahme

RSB Steuerberatungs GmbH übernimmt die ATP AUSTRIAN TAX PARTNER STEUERBERATUNG GMBH...

Änderungen Umsatzsteuergesetz

Einführung eines ermäßigten Steuersatz iHv 5%....

Stundung von Beiträgen (österreichische Gesundheitskasse)

Voraussichtliche Änderungen aufgrund des zweiten Stundungspakets...

Termine Mai bis Juli 2021

15.5.2021: Verlängerung des NPO-Unterstützungsfonds! Die Antragstellung für den Zuschuss für Non-Profit-Organisationen für das 4. Quartal 2020 ist bis 15. Mai 2021 über https://antrag.npo-fonds.at möglich...

Ruhendmeldung des Gewerbes

... mittels formlosen Mail oder Musterformular auf der Homepage der WKO...

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