NPO-Fonds-Richtlinienverordnung
NPO-Fonds-Richtlinienverordnung
Die NPO-Fonds-Richtlinienverordnung wurde am 03.07.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit sollen die Folgen der COVID-19Pandemie für gemeinnützige Vereine und Organisationen, die in Kunst, Kultur, Sport und im Sozialbereich tätig sind, abgefedert werden. Zulässigen förderwerbenden Organisationen (beispielsweise Non-Profit-Organisationen, freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände, gesetzlich anerkannte Kirchen, Religionsgemeinschaften…) können durch die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (AWS) Unterstützungsleistungen in Form von Zuschüssen gewährt werden, um ihre Aufgaben weiter erbringen zu können.
Förderbare Kosten im Sinne dieser Verordnung sind unter anderen:
- Für die Tätigkeit der Organisation notwendige Zahlungsverpflichtungen für Miete und Pacht
- Betriebsnotwendige Versicherungsprämien
- Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen und Finanzierungskostenanteile von Leasingraten aus vertraglichen Verpflichtungen
- Zahlungen für Wasser, Energie und Telekommunikation, Reinigungskosten Betriebskosten von Liegenschaften
- Personalkosten von gemäß Behinderteneinstellungsgesetz nicht kündbaren und nicht für die Kurzarbeit bestimmbaren Dienstnehmern oder Dienstnehmerinnen, soweit sie nicht durch direkte Zahlungen von Gebietskörperschaften abgedeckt werden
- Nicht das Personal betreffende unmittelbar durch COVID-19 notwendig gewordene betriebsnotwendige Aufwendungen