Lockdown Nr. 4

Um die Folgen des neuerlichen Lockdowns für die Wirtschaft abzufedern, wurden die Corona-Förderungen neu ausgerollt.

Lockdown Nr. 4

Die angekündigten Hilfsmaßnahmen im Überblick:

Ausfallsbonus:

• Mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
• Ersatzrate: 10-40% des Umsatzrückgangs; je nach Kostenstruktur der Branche
• Zeitraum: November 2021 bis März 2022
• Beantragung: ab 16. Dezember 2021

Verlustersatz:

• mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
• Ersatzrate: 70 % bis 90 % des Verlustes
• Zeitraum: Jänner (Verlängerung) 2022 bis März 2022
• Beantragung Anfang 2022

Härtefallfonds:

• mind. 40 % Einkommensrückgang bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden.
• Ersatzrate: 80 % zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs
• Zeitraum: November 2021 bis März 2022
• Maximaler Betrag: 2.000 Euro, Mindestbetrag: 600 Euro

Kurzarbeit:

• Laut Arbeitsministerium können sich alle Betriebe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von behördlichen Schließungen betroffen sind, unverändert einer Unterstützung durch die Corona-Kurzarbeit sicher sein.

• Im Normalfall ermöglicht die Kurzarbeit eine Arbeitszeitreduktion auf 50 Prozent, in Ausnahmefällen sogar darunter. In der derzeitigen Situation ermöglicht die Corona-Kurzarbeit eine Reduktion der Arbeitszeit bis zum völligen Arbeitsausfall – bei einem Nettoeinkommensersatz von 80 bis 90 Prozent.

• Diese Maßnahme ist jedenfalls bis Ende des Jahres 2021 aufrecht.

Weitere Instrumente:

• NPO-Fonds und VeranstalterInnen-Schutzschirm bis März 2022, Garantien bis Juni 2022

• NEU: Alle geförderten Unternehmen müssen sich an die COVID-Bestimmungen halten, ansonsten droht eine Rückzahlung der Hilfe.

• Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen, z.B. im Zusammenhang mit 2-G Kontrollen, dann müssen die Hilfen für den jeweiligen Monat zurückbezahlt werden.

„Mit der Übernahme bauen wir unsere Position als mittelständische Steuer – und Unternehmensberatung in Österreich weiter aus. Eine unserer großen Stärken, die individuelle, persönliche und gesamtwirtschaftliche Beratung, können wir nun noch besser einsetzen. Uns ist es vor allem wichtig, dass sich die Klienten durch die Neuübernahme weiterhin gut aufgehoben fühlen und uns als wichtigen Partner an ihrer Seite sehen.”, sagt Mag. Hannes Reisenhofer, Geschäftsführer der RSB Steuerberatung.

Der Zielanspruch ist individuelle Beratung und langfristige Begleitung im unternehmerischen Bereich. Klienten sollen auch von den neuen Möglichkeiten, welche sich durch die Digitalisierung ergeben profitieren. Egal ob Unternehmen oder Privatperson, es zählt der Mensch und sein Anliegen.

Für Herrn Mag. Hannes Reisenhofer sind vor allem die engagierten Mitarbeiter/innen der Schlüssel zum Erfolg. Die RSB Steuerberatung beschäftigt nunmehr insgesamt 30 Mitarbeiter und Spezialisten.

Durch den neuen Standort in Wien und den erweiterten Kundenkreis, wird das Leistungsspektrum vertieft und vergrößert und auch die Servicequalität für die Klienten erhöht.

Aktuelles

Termine Mai bis Juli 2021

15.5.2021: Verlängerung des NPO-Unterstützungsfonds! Die Antragstellung für den Zuschuss für Non-Profit-Organisationen für das 4. Quartal 2020 ist bis 15. Mai 2021 über https://antrag.npo-fonds.at möglich...

Neuübernahme

RSB Steuerberatungs GmbH übernimmt die ATP AUSTRIAN TAX PARTNER STEUERBERATUNG GMBH...

Änderungen Umsatzsteuergesetz

Einführung eines ermäßigten Steuersatz iHv 5%....

Stundung von Beiträgen (österreichische Gesundheitskasse)

Voraussichtliche Änderungen aufgrund des zweiten Stundungspakets...

Entlastungsprogramm für Land- und Forstwirte

...in der Steuer - und Sozialversicherung rückwirkend ab 01.01.2020...

Termine Mai bis Juli 2021

15.5.2021: Verlängerung des NPO-Unterstützungsfonds! Die Antragstellung für den Zuschuss für Non-Profit-Organisationen für das 4. Quartal 2020 ist bis 15. Mai 2021 über https://antrag.npo-fonds.at möglich...

Ruhendmeldung des Gewerbes

... mittels formlosen Mail oder Musterformular auf der Homepage der WKO...

NPO-Fonds-Richtlinienverordnung

Ein Überblick über die Unterstützungsleistungen...

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